Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand April 2024)
Daniela Rupp, DR PhotoArt, Auf dem Köppel 4, 67098 Bad Dürkheim
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteile aller Rechtsgeschäfte mit Daniela Rupp – DR PhotoArt, nachfolgend DR PhotoArt genannt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn DR PhotoArt, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
- Anwendungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des §14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch DR PhotoArt
1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an.
Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Auftraggebers, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen, die durch den Auftraggeber gegenüber DR PhotoArt oder Dritten abzugeben sind, die Textform.
1.4 abweichende AGB des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit sie von DR PhotoArt ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch DR PhotoArt den AGB oder Lieferbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.
1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung der Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.
- Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand
2.1 „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von DR PhotoArt hergestellten digitalen Produkte (insbesondere jedoch nicht nur Fotos), egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.
2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von DR PhotoArt vorgelegte Angebot. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber
2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Auftraggeber die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser AGB. Die Annahme des Angebots kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.
2.4 Gegenstand der Beauftragung von DR PhotoArt durch einen Auftraggeber kann beispielsweise die Begleitung einer Hochzeit, einer Sportveranstaltung, einer Kommunion, einer Konfirmation, Taufe, Familienfeier, ein Paar- oder Familien-Fotoshooting, ein Schwangerschafts- oder Newborn-Fotoshooting sein, bzw. die Erstellung von Business-, Bewerbungsfotos usw..
- Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass DR PhotoArt alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Ablauf, Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.). Verzögerungen in der Ausführung des Auftrages, die daraus resultieren, dass der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nachkommt, sind vom Auftraggeber zu verantworten, gehen nicht zulasten von DR PhotoArt und gelten als Arbeitszeit von DR PhotoArt, die zu vergüten ist.
3.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten (Hotel, Gastraum, Kirche, Standesamt etc.) das Fotografieren erlaubt ist. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. DR PhotoArt übernimmt keine Klärung von etwaigen Fotografieverboten oder Rechten abgebildeter Personen, Objekten, Orten oder Gegenstände. Dies obliegt allein dem Auftraggeber.
3.3 Versäumt der Auftraggeber diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch DR PhotoArt, hat der Auftraggeber sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen. Der Auftraggeber hält DR PhotoArt von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
3.4 Der Auftraggeber versichert, dass die teilnehmenden Gäste der Veranstaltung (Taufe, Hochzeit, Familienfeier, etc.) darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Es sollte eine Einwilligung der Gäste durch den Auftraggeber eingeholt werden.
3.5 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die diese Genehmigung nicht erteilt haben, bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.
3.6 Unterlässt der Auftraggeber die vorbeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO und/ oder DR PhotoArt gegenüber, stellt der Auftraggeber damit DR PhotoArt von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. Einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
- Pflichten von DR PhotoArt:
4.1 DR PhotoArt fotografiert im Rahmen des Auftrags des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben. Eine Reduzierung des Auftrags ist nicht möglich.
4.2 DR PhotoArt schuldet die Herausgabe der nach eigenem Ermessen ausgewählten und bearbeiteten Fotos im Jpg- Dateiformat. DR PhotoArt stellt die angefertigten Fotos nach Vorsortierung in einer Onlinegalerie zur Auswahl bzw. zum Download zur Verfügung.
4.3 DR PhotoArt garantiert einen 3-monatigen Zugang zur Onlinegalerie.
4.4 DR PhotoArt verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Bilder an den Auftraggeber in digitaler Form zu übergeben.
- Überlassung von Bildern zur Ansicht
Dieser Abschnitt reget den Fall, dass dem Auftraggeber Fotos digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Auftraggeber eine Auswahl treffen kann.
5.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
5.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von DR PhotoArt. Dem Auftraggeber ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.
5.3 Dem Auftraggeber ist es weiter untersagt, das Wasserzeichen von dem Ansichtsmaterial zu entfernen.
5.4 Der Auftraggeber sucht aus den digital zur Verfügung gestellten Bildern, diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der Auftraggeber soll die Bildauswahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang treffen.
5.5 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.
- Bearbeitung und Überlassung der angefertigten Bilder – Reklamation
6.1 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Erstellung von Fotografien als auch die Bildbearbeitung dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von DR PhotoArt unterliegen. Über den gewöhnlichen Stil von DR PhotoArt kann sich der Auftraggeber anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite/ Instagram Seite einen entsprechenden Eindruck verschaffen.
6.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist im Rahmen der Bildbearbeitung lediglich eine Basisbearbeitung (Korrektur von Licht, Farbtemperatur und Bildausschnitt sowie die Rohdatenentwicklung) enthalten. Eine weitergehende Bearbeitung der Bilder (Retusche) ist hiervon nicht umfasst.
6.3 Enthält der Auftrag Retuschearbeiten, stellt das Ergebnis der Retusche ebenso die Realität dar. Eine Retusche, die einem chirurgischen Eingriff gleichkommt, ist ausgeschlossen.
6.4 Retuschearbeiten, wie zum Beispiel das Entfernen von Tattoos oder Personen, entsprechen nicht der Basisbearbeitung, bedürfen daher einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
6.5 Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Diese können vom Fotografen allerdings abgelehnt werden.
6.6 Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums wie u.a. Wahl des Bildausschnittes und der Perspektive, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen.
6.7 Ebenso kann keine Mängelrüge an Körperhaltung oder Gesichtsausdrücken aller am Tag des Auftrages entstandenen Fotos der anwesenden Personen erfolgen. Die Mimik, Gestik sowie Körperhaltung obliegt dem Auftraggeber sowie den anwesenden Gästen und wird vom Fotografen als Momentaufnahme sowohl bei der Reportage als auch beim Paarshooting festgehalten. Unvorteilhafte (z.B. glänzender, stark faltiger, karierter Stoff=“Moire Effekt“) sowie schlechte sitzende Kleidung seitens des Auftraggebers und seinen Gästen wird so dargestellt wie am Tag der Veranstaltung getragen.
6.8 Reklamationen bei offensichtlichen (technischen) Mängeln müssen innerhalb von 6 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Nach Ablauf dieser Frist hat der Auftraggeber die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, so dass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.
6.9 Mit Übergabe der Fotos an den Auftraggeber haftet der Auftraggeber für Verlust, Untergang und Beschädigung. DR PhotoArt ist nicht zur Speicherung der digitalen Bilddateien über diesen Zeitpunkt der Übergabe hinaus verpflichtet.
6.10 DR PhotoArt liefert seine Arbeiten zumeist binnen 3 Arbeitswochen aus. Bei Reportagen gilt eine Lieferzeit von 4-6 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.
6.11 DR PhotoArt haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sämtliche Arbeiten werden von DR PhotoArt mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben.
6.12 Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
6.13 Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt DR PhotoArt hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse.
- Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen (Reportagen)
7.1 Für Reportagen gilt, dass sofern einzelvertraglich nichts anderes zugesichert wurde, keine feste Anzahl an Bildern seitens DR PhotoArt geschuldet ist. Hier unterliegt auch die Bildauswahl dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von DR PhotoArt.
7.2 DR PhotoArt erstellt eine realistische Fotoreportage. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass hierbei Personen, Abläufe und Dinge der Realität entsprechend dargestellt werden. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste abgelichtet werden.
7.3 DR PhotoArt übernimmt keine Verantwortung bei Qualitätsminderung der Fotos durch beispielsweise Räume und Umgebungen mit unzureichenden Lichtverhältnissen, übermäßiger Sonneneinstrahlung, bunte LED-Strahler der Location oder anderer Dienstleister, ect.
7.4 Werden an einer besuchten Location Laser genutzt, kann DR PhotoArt weiteres fotografieren ablehnen, da die Strahlung zu erheblichen Schäden an den Kamerasensoren führen kann.
7.5 Der Auftraggeber hat zu klären, wie die Aufgabenverteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.
- Urheberecht, Nutzungsrechte Eigenwerbung
8.1 DR PhotoArt steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Fotos und Videoaufnahmen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
8.2 Der Auftraggeber erwirbt eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz an den für ihn angefertigten Bildern und ist berechtigt diese. privat zu nutzen. (und im Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben).
8.3 Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.
8.4 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.
8.5 Ebenso ist eine Verwendung in Social-Media-Kanälen gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.
8.6 Möchte der Auftraggeber die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social-Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.
8.7 DR PhotoArt räumt dem Auftraggeber die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von DR PhotoArt erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Auftraggeber erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
8.8 Wünscht der Auftraggeber nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist DR PhotoArt zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Für die Bereitstellung einer Original-Datei wird eine gesonderte Vergütung erhoben.
8.9 Auf Anfrage durch DR PhotoArt ist der Auftraggeber verpflichtet, DR PhotoArt Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
8.10 Bei Veröffentlichungen wird der Auftraggeber DR PhotoArt in branchenüblicher Form als Urheber benennen.
8.11 Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.
8.12 Die Übertragung der dem Auftraggeber eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch DR PhotoArt.
8.13 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Auftraggeber verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100% auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an DR PhotoArt zu zahlen.
8.14 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Auftraggeber für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von DR PhotoArt) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Auftraggeber oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.
8.15 DR PhotoArt darf die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Homepage, Social-Media, Blog, Ausstellungen, Messen, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklärt.
- Vergütung, Reisekosten
9.1 Mündlich erteilte Preisinformationen gelten lediglich als unverbindliche Schätzung zu Ihrer Orientierung. Nur für schriftlich bekannt gegebene Preise übernimmt DR PhotoArt die Gewähr für ihre Richtigkeit und bindet sich daran.
9.2 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von DR PhotoArt genannten Honorare. Alle Preise von DR PhotoArt sind Bruttopreise, sie enthalten den Anteil des zum Zeitpunkt der erbrachten Leistung gültigen Mehrwertsteuersatzes, da DR PhotoArt von der Umsatzsteuer befreit ist.
9.3 Zu den aufgeführten Preisen kommen – wenn im Angebot keine anders lautenden Angaben gemacht wurden – noch die effektiven Reise- und Aufenthaltskosten von DR PhotoArt hinzu. Ausgangspunkt der Reise ist immer Bad Dürkheim als Hauptsitz von DR PhotoArt.
Für die An- und Abreise werden nach den vertraglich geregelten Freikilometern je gefahrenem km 1,50 EUR berechnet. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt. Sofern vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Reportageortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Reportageterminen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.
9.4 Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Material- und Laborkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9.5 Essen und Getränke während der Reportage werden DR PhotoArt unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.
9.6 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
- Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt
10.1 Bei Vertragsschluss einer Reportage wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 150,00 Euro erhoben. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung (Terminreservierungsgebühr) verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.
10.2 Die Zahlung der verbleibenden Vergütung der Reportage wird nach Rechnungsstellung durch DR PhotoArt nach Leistungserbringung vor Ort fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die erstellten Fotos Eigentum und in den Händen von DR PhotoArt.
10.3 Bei Vertragsschluss eines Fotoshootings wird die im Angebot festgelegte Grundgebühr erhoben. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt mit Zahlung der Grundgebühr die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche das Fotoshooting wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
10.4 Die Zahlung der im Fotoshooting entstandenen Bilder wird nach Rechnungsstellung durch DR PhotoArt nach Auswahl der Bilddateien durch den Auftraggeber fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die erstellten Fotos Eigentum und in den Händen von DR PhotoArt.
10.5 Die Bearbeitung der Bilder und Übergabe der bearbeiteten Fotos erfolgt grundsätzlich erst nach Zahlungseingang.
10.6 Für den Fall, dass die vereinbarte Terminreservierungsgebühr/ festgelegte Grundgebühr nicht fristgerecht eingeht, ist DR PhotoArt berechtigt, die ihrerseits vertraglich zugesicherte Leistung zurückzuhalten und den Termin anderweitig zu vergeben
10.7 Im Übrigen ist DR PhotoArt berechtigt, dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
10.8 Die Rechnungsstellung durch DR PhotoArt erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. der Gesamtleistung.
10.9 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich DR PhotoArt sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Auftraggeber bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.
10.10 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist DR PhotoArt, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf in diesem Abschnitt obenstehendes Konto von DR PhotoArt. - Stornierung und Verschiebungen von verbindlich gebuchten Reportagen und Fotoshootings
11.1 Sobald der Auftraggeber eine Auftragsbestätigungs-E-Mail von DR PhotoArt erhalten hat, hält sich DR PhotoArt diesen Termin für den Auftraggeber exklusiv frei. DR PhotoArt kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Aufträge annehmen.
11.2 Für die Reservierung einer Reportage (Hochzeit, Familienfeier, etc.) wird eine Terminreservierungsgebühr von 150,00 Euro erhoben (s. Abschnitt 10.1). Die Terminreservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von DR PhotoArt einbehalten. Sie ist zum einen als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten und beinhaltet zum anderen die bis dahin angefallenen Aufwände (wie Schriftverkehr, Buchhaltung, Kennenlerngespräch, etc.).
11.3 DR PhotoArt ist berechtigt, im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe folgenden in dieser Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass DR PhotoArt ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertretenen hat.
11.3.1 Die Stornierung der Reportage ist bis zu 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin ist ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.
11.3.2 Bei Stornierungen innerhalb von sechs Wochen vor der Reportage verrechnt DR PhotoArt 30% der Angebotssumme.
11.3.3 Bei Stornierungen innerhalb von vier Wochen vor der Reportage werden 50% der Angebotssumme fällig.
11.3.4 Bei einer Stornierung 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig.
11.4 Für die Reservierung eines Fotoshootings wird der Grundpreis erhoben (s. Abschnitt 10.3). Der Grundpreis wird bei einer Stornierung des Auftrages von DR PhotoArt einbehalten. Er ist zum einen als Ausgleich dafür, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten und beinhaltet zum anderen die bis dahin angefallenen Aufwände (wie Schriftverkehr, Buchhaltung, Gespräch, Outfitberatung, etc.).
11.5 Eine erfolgte Stornierung kann nicht rückgängig gemacht werden. An das Angebot bindet sich DR PhotoArt infolge nicht mehr.6.6 Bitte stornieren Sie nur schriftlich per eMail an info@danielarupp.de
11.7 Das Recht des Auftraggebers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.
11.8 Bucht der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres ein gleichwertiges Fotoshooting, werden die gezahlten Beträge darauf angerechnet.
11.9 Wird das Fotoshooting durch den Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Grundgebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder (Bildpreis)) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Grundgebühr fällig.
12. Absage durch DR PhotoArt – Änderungen im Fotoshooting-Ablauf
12.1 Kann DR PhotoArt aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen.
12.2 DR PhotoArt bemüht sich in diesem Fall, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Sollte das nicht möglich sein, kann entweder ein Ersatztermin vereinbart oder vom Vertrag zurückgetreten werden. Weitere Schadenersatzansprüche gegenüber DR PhotoArt sind ausgeschlossen.
12.3 Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet DR PhotoArt nicht.
12.4 Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet DR PhotoArt zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von DR PhotoArt.
- Rückgaberecht Downloads
13.1 Fotos die online zum Kauf zur Verfügung gestellt oder im Onlineshop (shop.danielarupp.de) erworben werden, werden bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber stimmt diesem ausdrücklich zu. Eine Rückgabe ist daher nach Download der Fotos nicht mehr möglich.
- Gutscheins
14.1 Der Auftraggeber kann bei DR PhotoArt Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von DR PhotoArt. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
14.2 Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.
- Haftung von DR PhotoArt
15.1 DR PhotoArt übernimmt keine Klärung von etwaigen Fotografieverboten oder Rechten abgebildeter Personen, Objekte, Orte oder Gegenstände. Dies obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftraggeber hält DR PhotoArt von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
15.2 DR PhotoArt haftet gegenüber dem Auftraggeber aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit.
15.3 Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Soweit DR PhotoArt dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt.
15.4 Insbesondere besteht keinerlei Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.(auch von Familienangehörigen von DR PhotoArt)) auf Seiten von DR PhotoArt. Falls es zu dem geplanten Datum aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Parteien liegen, tatsächlich oder rechtlich nicht möglich ist, den Auftrag durchzuführen, werden die Parteien zunächst versuchen, gemeinsam einen Ausweichtermin zu finden. Hierbei sind bereits bestehende Buchungen von DR PhotoArt für beide Seiten zu berücksichtigen. Tatsächliche Unmöglichkeit liegt insbesondere nicht vor, wenn es dem Auftraggeber etwa zugemutet werden kann, die Veranstaltung den geänderten Bedingungen anzupassen und in einem abgeänderten Rahmen stattfinden zu lassen. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von DR PhotoArt kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Auftraggeber erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
15.5 DR PhotoArt haftet nicht für unverschuldeten Materialausfall (Defekt der verwendeten Technik, etc.) und die damit verbundene Unmöglichkeit der Erstellung weiterer Aufnahmen oder den Verlust gespeicherter Daten und digitalen Fotos.
15.6 DR PhotoArt ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. DR PhotoArt haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. DR PhotoArt haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt DR PhotoArt keine Haftung. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
- Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung
16.1 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen DR PhotoArt berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
16.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen DR PhotoArt an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.
- Datenschutz
17.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. DR PhotoArt verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
- Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
18.1 Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
18.2 Wir werden keinen Richter brauchen. Aber wenn, dann gilt deutsches Recht. Für alle nicht im Konsensweg beilegbaren Streitigkeiten ist der Gerichtsort Bad Dürkheim.
18.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN Kaufrechts, wenn a) der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder b) der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
18.4 Ist der Auftraggeber Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.
Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.